Verfahrensbeistand
Verfahrensbeistand - die Stimme des Kindes im Familiengericht
Wenn Eltern in Trennung oder Konflikt geraten, stehen Kinder und Jugendliche oft zwischen den Stühlen. Dann geht es nicht nur um rechtliche Fragen – sondern um Gefühle, Loyalität, Bindung und Sicherheit. Häufig erleben Kinder dabei einen starken inneren Druck: Sie möchten beide Elternteile nicht verletzen, geraten in Loyalitätskonflikte oder spüren einen Koalitionsdruck, sich auf eine Seite schlagen zu müssen.
Genau hier setzt die Verfahrensbeistandschaft an.
Aufgabe des Verfahrensbeistands ist es, dem Kind oder Jugendlichen im familiengerichtlichen Verfahren zur Seite zu stehen. Ich helfe dabei, dass die Perspektive des Kindes gesehen und ernst genommen wird – unabhängig und kindgerecht. Dazu gehört, mit dem Kind in Ruhe herauszuarbeiten, was es möchte, was es belastet und was es braucht. Dabei wird immer auch fachlich eingeordnet, inwieweit ein geäußerter Wille mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Der Verfahrensbeistand ermittelt die Interessen des Kindes und bringt diese im Verfahren vor dem Familiengericht ein. Ziel ist, dass Entscheidungen so getroffen werden, dass sie dem Kind langfristig Stabilität, Schutz und Entwicklung ermöglichen.
Verfahrensbeistände werden insbesondere eingesetzt bei:
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Sorgerechts- und Aufenthaltsfragen nach Trennung und Scheidung
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Umgangsregelungen
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Verfahren bei (möglicher) Kindeswohlgefährdung
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freiheitsentziehender Unterbringung sowie freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen – um zu prüfen, ob die Maßnahme notwendig, verhältnismäßig und am Kindeswohl orientiert ist.