
VERFAHRENSBEISTAND
Für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen
Wenn zwei sich streiten, freut sich nicht immer der Dritte.
Vielmehr werden Kinder und Jugendliche oftmals im Streit um die Elterliche Sorge zum Spielball der streitenden Parteien und die Tatsache, dass sie einen eigenen Willen haben, völlig ausgeblendet.
Nicht selten geraten Kinder und Jugendliche dadurch in einen Loyalitätskonflikt sowie in einen belastenden Koalitionsdruck.
Aufgabe des Verfahrensbeistands ist es deshalb, dem Kind/Jugendlichen zur Seite zu stehen. Herauszufinden was der Wille des Kindes ist und inwieweit der Kindeswille mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Der Verfahrensbeistand ermittelt die Interessen des Kindes und vertritt diese vor dem Familiengericht.
Verfahrensbeistände werden überwiegend eingesetzt bei der Regelung des Sorgerechts nach Trennung und Scheidung, bei der Regelung des Umgangsrechts sowie bei Kindeswohlgefährdungen. Aber auch bei freiheitsentziehender Unterbringung sowie freiheitsentziehenden Maßnahmen von Kindern und Jugendlichen wird er eingesetzt, um die Maßnahmen im Sinne des Kindeswohl zu überprüfen.